Junge Menschen,

  • die keine Ausbildung oder Arbeit haben,
  • die als sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt gelten,
  • für die keine anderen Maßnahmen im Regelsystem der betrieblichen Bildung zielführend erscheinen oder bei denen diese Maßnahmen erfolglos geblieben sind,
  • bei denen Schulmüdigkeit im Vordergrund steht,
  • die von Armut und finanzieller Ausgrenzung betroffen sind,
  • deren Migrationshintergrund oder Fluchtgeschichten zu schweren Benachteiligungen, Isolation und Bildungsferne führt,
  • die psychisch-soziale Beeinträchtigungen aufweisen,
  • bei denen ein erhöhter individueller Förderbedarf besteht.

WICHTIG: Die jungen Menschen müssen einen sog. „Jugendhilfebedarf“ aufweisen. Dieser wird vom Integrations- und Beratungszentrum Jugend (IBZ Jugend) festgestellt. Näheres dazu können Sie bei den einzelnen BBJH-Einrichtungen erfahren.

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